Die Aufnahme der Kinder erfolgt in der Regel zum 1. August des jeweiligen Kindergartenjahres. Unter Berücksichtigung der Gruppenstruktur, Altersmischung und geschlechtsspezifischen Ausgewogenheit, werden die Plätze nach bestimmten Aufnahmekriterien (Vereinszugehörigkeit, Geschwisterkind, etc.) vergeben. Um einen „sanften“ Übergang in den Kindergarten zu ermöglichen, ist die Anwesenheit und Einbeziehung der bisherigen Bezugsperson während der ersten Zeit unabdingbar. Ziel der Eingewöhnung ist der Aufbau einer Bindungsbeziehung zu einer neuen Bezugsperson in der Einrichtung. Dafür bieten wir folgende Angebote:
- Bis zu fünf Eltern-Kind Hospitationstermine vor der Aufnahme
- Eltern-Fragebogen zur Eingewöhnung
- individuelle Beratungsgespräche zum Rahmen der Eingewöhnung, auf Wunsch auch gerne als Hausbesuch
- Für die Eingewöhnung ist die Kooperation aller Beteiligten (Eltern, Kind, Fachkraft) notwendig
- Die individuelle elternbegleitete Eingewöhnung eines Kindes findet bei uns in Anlehnung an das Berliner Modell statt
Um den Übergang zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass dem Kind innerhalb der ersten Wochen eine individuelle, regelmäßige und begrenzte, durch die Personensorgeberechtigten begleitete Kindergartenbesuchszeit ermöglicht wird. Das bedeutet, dass ggf. die gebuchte Betreuungszeit noch nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden kann. Für diesen Zeitraum erfolgt keine Erstattung, der nicht in Anspruch genommen Leistungen (Essen, weitere Betreuung).