Elternbeiträge

Neben den Elternbeiträgen gemäß §23 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), die von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. dem Jugendamt der Kommune erhoben werden, verpflichten sich die Personensorgeberechtigten des Kindes zur Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrages an den Träger. Die Höhe dieses Kostenbeitrages, der den Eigenanteil des Trägervereins an den Kosten der Einrichtung abzudecken hat, wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Kosten im laufenden Kindergartenjahr kann die Mitgliederversammlung über eine Änderung des Beitrages entscheiden. Die Änderung ist mindestens einen Monat vor Wirksamwerden den Personensorgeberechtigten mitzuteilen.

 

Der Kostenbeitrag ist in voller Höhe auch für die Schließungszeiten während der Ferien sowie für behördlich angeordnete oder vom Träger aufgrund besonderer Vorkommnisse (höhere Gewalt, Infektionskrankheiten etc.) angesetzte Schließungszeiten zu entrichten; ebenso wenn das Kind aus Krankheitsgründen die Einrichtung nicht besuchen kann oder wenn es auf Wunsch der Personensorgeberechtigten teilweise oder regelmäßig (nachmittags) fernbleibt. Sofern die Teilnahme am Mittagessen vereinbart ist, ist zudem eine Kostenanteil für das Mittagessen zu entrichten (gem. §23 (3) KiBiz). Bei Änderungen der Kosten erfolgt eine Anpassung des Beitrages. Die Ausführung zum Kostenbeitrag für den Trägeranteil wird detailliert im Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein aufgeführt.

Elternbeiträge im Überblick (Stand März 2016)

Positionen Kosten (pro Monat)
Trägeranteil 32,00 €
Frühstück 13,00 €
Mittagessen 52,30 €

Elternbeiträge an die Stadt Duisburg (Jugendamt)

Hier finden Sie die aktuelle Beitragstabelle der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

(Zum vergrößern bitte anklicken)

 

Zuschüsse (Bildung und Teilhabe)

Seit dem 1. Januar 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket). Damit können Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätz-liche Leistungen für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit erhalten. Hier bedeutet dies konkret, dass die Kosten für das Mittagessen und Ausflüge von der Stadt nach entsprechendem Antrag bezuschusst werden können. Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie unter:

 

 https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/50/Bildung_und_Teilhabe.php