Versicherungen im Familienzentrum

Grundsätzlich ist die Teilnahme an Angeboten des Familienzentrum, die sich auch an Eltern, Kinder (ohne Betreuungsvertrag), Geschwisterkinder und/oder Externe richten, nicht gesetzlich unfallversichert, auch wenn diese zeitgleich während der Öffnungszeiten der Tageseinrichtung stattfinden sollten.

 

Die Teilnahme berührt allein den Freizeitbereich eines jeden Teilnehmers, der grundsätzlich nicht unfallversichert ist. Auch eine eventuelle Betreuung der Kinder während einer Veranstaltung für Eltern ist keine Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder im Sinne des § 22 SGB VIII bzw. des Betreuungskonzeptes und daher nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

 

Ebenfalls besteht für Eltern und Geschwisterkinder kein Versicherungsschutz bei der Einnahme von Mahlzeiten.

Bei Unfällen, für die kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, greifen die Leistungen der jeweiligen Krankenkasse.

 

Als Veranstalter und durchführende Dozenten/Referenten übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle. Die Verantwortung obliegt allein den teilnehmenden Personen und Familien.